12. Februar 1934, Rosenmontag
Es ist der Höhepunkt des Fasching 1934, dieses Wochenende, 10./11. Februar:
Der „Liebe Augustin“ im Café Prückel spielt das Programm „Das Neueste = die Liebe“, dessen Texte Großteils von Peter Hammerschlag stammen, die „Literatur am Naschmarkt“ bietet im Café Dobner ihr drittes Programm, im „Moulin Rouge“ kann man sich bei der Revue „Wir senden Liebe“ von Fritz Grünbaum und Arthur Kaps vergnügen, im „Ronacher“ sind Ilse Bois und das große Varietéprogramm angekündigt, der „Simplicissimus“ bringt sein „Großes Kabarettprogramm“, das „Casino-Theater“ zeigt die Farkas-Revue „Alles nach Maß“ u.a. mit Karl Farkas, das Bürgertheater bietet „Das Sperrsechserl“ mit der Musik von Robert Stolz und in der „Femina“ wird die Revue „Goldene Frauen“ von Hugo Wiener gezeigt. Das kurzlebige Kabarett „Seeschlange“, dessen Texte u.a. von Grete Hartwig und Jura Soyfer stammen, spielt im Café Colonnaden und in einem Arbeiterheim in Wien spricht in einer Begrüßungs-Conférence von Hans Weigel und Soyfer der allseits bekannte Schwejk. Er wurde, so erzählt er, gebeten, traurige Geschichten zu erzählen, damit das Publikum was zum Lachen hat. Der Herr Direktor aber musste erst überzeugt werden, so Schwejk, denn er habe gemeint, dass der Schwejk nicht mehr aktuell sei, der sei nämlich „eine Gestalt aus der Vorkriegs- und Kriegszeit“. Dem hält Schwejk, prophetisch, entgegen: „In einer Vorkriegszeit lebn wir doch jetzt, und wegen dem Krieg, […], den wern wir noch alle in bester Gesundheit erleben.“ Aber wann dieser kommen würde, das wüsste man nicht genau. Nur so viel: „nicht vorm nächsten Mittwoch, weil bis dahin is der Fasching. Das is a schöne Zeit, der Fasching, und lustig.“ [Horst Jarka (Hg.): Jura Soyfer, Das Gesamtwerk. Europaverlag, Wien 1980, S. 766.]
Doch da hat sich Schwejk geirrt: Am 12. Februar, dem Rosenmontag, beginnen die Februarkämpfe, auch als Bürgerkrieg bezeichnet. Am Aschermittwoch dauern sie noch an und fordern Hunderte Tote: Schutzbündler, Polizisten, Zivilpersonen.
Am 21. Februar, 7 Uhr früh, werden das Standrecht und alle Verordnungen wieder aufgehoben. Somit ist es auch allen Vergnügungsstätten wieder möglich, ihren Spielbetrieb erneut aufzunehmen.